Der Fluglotsenstreik wurde zwar noch einmal kurzfristig abgewendet, doch was wenn man tatsächlich mal betroffen ist, welche Recht hat man. Grundsätzlich gilt das die Fluggesellschaft der Ansprechpartner bei derartigen Problemen ist, aber auch für Pauschalurlauber kann der Reiseveranstalter kontaktiert werden der dann entsprechende Informationen besorgt. Ihnen steht eine kostenlose Umbuchung des Fluges zu oder die Erstattung des Flugpreises. Wenn der Flug verspätet startet hat man Anspruch auf Betreuungsleistungen wie Übernachtung, Verpflegung etc. Bei Pauschalreisen hängt es davon ab welche Reise Sie geplant haben, bei einem ein bis zwei Wochen Urlaub würde zum Beispiel eine Reisepreisminderung eintreten sollten Sie Ihr Ziel später erreichen. Bei Kurzurlauben wäre gar ein Rücktrittsrecht möglich mit der Kaufpreiserstattung.
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Veröffentlicht : 10/08/2011 10:29 am