Benachrichtigungen
Alles löschen
Finanzen
1
Beiträge
1
Benutzer
0
Reactions
2,834
Ansichten
Themenstarter
Wer seine alten Klamotten oder Geräte die er nicht mehr benötigt bei ebay verkauft, läuft schnell Gefahr als Händler eingestuft zu werden. Das Finanzgericht in Baden Württemberg entschied das jemand der innerhalb von dreieinhalb Jahren mehr als 1.200 Artikel bei ebay verkauft gewerblich handelt und somit auch Umsatzsteuer für die Verkäufe zahlen muss. Es wird dem Verkäufer eine unternehmerische Tätigkeit vorgeworfen mit der Absicht einer Gewinnerzielung. Wer also Privat sehr viel zu verkaufen hat sollte darüber nachdenken einen Teil seiner Altbestände evtl. über die Frau oder einen anderen Verwandten zu veräußern.
Veröffentlicht : 25/01/2011 11:36 am