Lebensversicherungen in der Krise

Die „Börsenzeitung“ kritisiert neue gesetzliche Regelungen, denen es zu verdanken ist, dass dem Konzept der Lebensversicherung der „Ausverkauf“ drohe. Mittlerweile rechnen Experten damit, dass einige Versicherungsunternehmen Konkurs anmelden müssen, falls sie den Lebensversicherungsbereich nicht auslagern dürfen. „Marktaustritte müssen möglich sein – auch bei den Lebensversicherern“, erklärt daraufhin der Chef der Versicherungsaufsicht BaFin, Felix Hufeld, der „Börsen-Zeitung“. Die BaFin plane nicht, dies ganz zu verhindern. Jedoch will sie sicher stellen, dass dieser „im Falle eines Falles insbesondere für die betroffenen Versicherungsnehmer möglichst schonend ablaufe“. Auch zu einer mögliche Senkung des Garantieversprechens äußerte er sich. Zwar könne eine Gesellschaft, die von einer Insolvenz bedroht sei, eine solche Senkung vornehmen, doch das dürfe nur in Ausnahmefällen erfolgen. Der diesbezügliche Paragraf 89 des Versicherungsaufsichtsgesetzes dürfe nicht als „Generalklausel für die ganze Branche“ missbraucht werden. Für Kunden mit laufenden Lebensversicherungsverträgen, die dreieinhalb bis vier Prozent garantieren, bedeutet die Gesetzesänderung, dass sie vorerst keine Kürzungen fürchten müssen. Um den Garantiezins, trotz der aktuellen Niedrigzinsphase zu erhalten, forderte die BaFin die Lebensversicherer auf, andere Optionen zu suchen. Zudem müsse es möglich sein, Lebensversicherungen zukünftig auch ohne die bisherigen Zinsversprechen für Kunden attraktiv zu gestalten. „Die Versicherer müssen differenziertere Angebote entwickeln und das Produkt Lebensversicherung in Teilen neu erfinden“, erklärte dazu die BaFin-Chefin, Elke König.