Lebensversicherung: Regierung plant Versicherungsreform

Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase, sind viele Lebensversicherer nicht mehr in der Lage, die bisher üblichen Garantiezinsen zu gewähren. Dem Druck der Versicherungsunternehmen hat sich die Bundesregierung jetzt gebeugt und Änderungen vorbereitet, die in einem jetzt vorliegenden Referentenentwurf für das geplante Reformgesetz fertig vorgestellt wurden. Die darin enthaltenen Änderungen sollen sicherstellen, dass die Versicherungsunternehmen auch zukünftig die vertraglich vereinbarten Zusagen an die Versicherten erfüllen können. So sollen die Versicherungen ihre Kunden, als Ausgleich für geringere oder fehlende Garantiezinsen, stärker an den Risikoüberschüssen beteiligen. Der bisherige Satz von 75 Prozent wurde auf 90 Prozent angehoben. Zudem müssen Versicherungsunternehmen mehr Vorsorgemaßnahmen ergreifen, um Risiken frühzeitig zu erkennen und auszuschließen. Auch für die Bewertungsreserven soll zukünftig eine „gerechtere Beteiligung der Gesamtheit der Versicherten“ gewährleistet werden. Als Bewertungsreserve gelten Wertsteigerungen von Aktien oder Anleihen. Bisher blieb der Wert einer Aktie, die für einen Versicherten erworben wurde gleich, auch wenn dieser inzwischen gestiegen ist. Die Bewertungsreserve ist die Differenz zwischen dem Kaufpreis, der den Kunden berechnet wird und dem tatsächlichen aktuellen Marktwert. Geplant ist außerdem eine mögliche Ausschüttungssperre für Aktionäre einer Versicherungsgesellschaft, wenn nur so die Auszahlung der vereinbarten Versicherungssumme an die Versicherten garantiert werden kann. Dafür darf der Garantiezins ab Januar 2015 von derzeit 1,75 Prozent, auf 1,25 Prozent gesenkt werden. Bis zur Sommerpause soll der Referentenentwurf debattiert und durch das Parlament bestätigt werden.