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Haftung für Müllentsorgung

BenutzerBeitrag

07:33
28. Juli 2011


Tilo

Gast

 
1

Grundstücksbesitzer haften für die Müllentsorgung ihrer Mieter, kann ein Mieter die Abfallgebührenschuld nicht zahlen, so ist der Grundstücksbesitzer in der Pflicht. In einem Fall hat ein Sozialhilfeempfänger einen Abfallcontainer bestellt zur Entsorgung von Sperrmüll, dieser konnte jedoch die Gebühren nicht zahlen, somit ging die Rechnung an den Grundstücksbesitzer, dieser wurde dann vom Verwaltungsgericht dazu verdonnert die Kosten hierfür zu tragen, da es schließlich sein Grundstück sei. Mal wieder ein sehr vermieterunfreundliches Urteil.

08:35
30. Juli 2011


Anne

Gast

 
2

Krass, dass ist mal wieder typisch für Deutschland, als Vermieter hat man hier immer die Arschkarte. Dann sollte man auch ein Gesetz einführen das Mieter endmündigt werden und solche Dinge nicht selbst bestellen dürfen. Die können doch nicht alles bestellen und der Vermieter darf dann zahlen nur weil ihm das Grundstück gehört, wer die Musik bestellt bezahlt diese auch.


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