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Wer schummelt verliert

BenutzerBeitrag

10:18
3. Januar 2011


Angela

Gast

 
1

Versicherungen gelten in der Regel als sehr empfindlich was die Vertragsstrukturen angeht. Bei einem Schadensfall sollte man auch nur die Rechnungen einreichen die mit dem tatsächlichen Schaden zusammenhängen. In einem aktuellen Beispiel hatte ein Versicherungsnehmer nach einem Wasserschaden, Rechnungen in Höhe von 12.000 Euro eingereicht, zwei Rechnungen gehörten nicht mit zum Schadensfall, der Mann verlor dadurch den kompletten Versicherungsschutz und bekam nichts ausgezahlt, da eine arglistige Täuschung vorausgesetzt wurde.

13:31
4. Januar 2011


Horst

Gast

 
2

Sollte aber auch einleuchten, ich kann ja nichts einreichen was nichts mit der Sache an sich zu tun hat. Finde es da schon in Ordnung wenn man vorsätzlich handelt, dass die Versicherung einem den kompletten Schaden nicht ersetzt. Wir zahlen schließlich für alle Betrüger mit.


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