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Erbkosten

BenutzerBeitrag

09:10
18. Oktober 2010


Campbell

Gast

 
1

Wer etwas erbt und direkt mit dem Erbe in Rechtstreitigkeiten mit Verwandten gerät, hat die Möglichkeit die angefallenen Kosten als Nachlassverbindlichkeiten zu deklarieren und diese somit abzugsfähig zu machen. Dort gehören auch Kosten für einen Gutachter, der eine Hausbewertung erstellt. Zudem werden Kosten für die Grundbuchumschreibung sowie anwaltliche Beratung und Gebühren ebenfalls angerechnet.  Sollten sich die Kosten im Rahmen bewegen so brauch man nicht einmal eine Aufstellung zu machen, es dürfen pauschal 10.300 Euro ohne Nachweis abgezogen werden.


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