Erhöhung des Grundfreibetrags beschlossen

Der Bundestag hat jetzt den Steuersenkungsplänen der Regierung zugestimmt. Durch die geplante Erhöhung des Grundfreibetrags in zwei Stufen, sollen Steuerzahler entlastet werden. Ab Januar kommenden Jahres steigt somit der Steuerfreibetrag auf 8130 Euro und ab Januar 2014 auf 8354 Euro. Der Finanzexperte der CDU, Klaus-Peter Flosbach, begründet die Erhöhung des Steuerfreibetrages mit der Inflation, die es notwendig macht, durch den höheren Grundfreibetrag den Bürgern das Existenzminimum als steuerfrei zu sichern. Außerdem soll der Tarifverlauf dergestalt verändert werden, dass die „kalte Progression“ vermieden wird. Die notwendige Abstimmung über den Gesetzentwurf im Bundesrat findet am 11. Mai statt. Die Opposition kritisierte, dass für die zu erwartenden Steuerausfälle keine Gegenfinanzierung geplant ist. SPD und Grüne haben deshalb bereits ihr Veto angekündigt. „Dieses Gesetz würde dazu führen, dass die Hälfte der Entlastung bei den oberen 20 Prozent der Einkommensbezieher ankommt“, erklärt der Grünen-Finanzexperte Gerhard Schick, den Widerspruch seiner Partei. Statt dessen wollen die Grünen den Grundfreibetrag auf 8400 Euro erhöhen, die dadurch verringerten Steuereinnahmen aber durch eine höhere Steuer für Reche ausgleichen.