Die Versicherung verklagen – Es kann sich lohnen!

Bei Streitigkeiten zwischen Versicherungsgesellschaften und ihren Kunden wird versucht, durch die Vermittlung mit Hilfe einer für alle Versicherungen zuständigen Schlichtungsstelle, Probleme ohne einen Gerichtsprozess beizulegen. Diese Maßnahme hat sich bewährt, doch zeigt sich in den letzten Jahren, das der Versicherungsombudsmann immer häufiger den unzufriedenen Kunden Recht gibt. Daraus ist zu schließen, dass die Versicherungsunternehmen wenig bis gar nicht bereit sind, von ihren, offensichtlich unrechtmäßigen, Verfahrensweisen abzurücken. Der dahinter stehende Gedanke ist, dass die meisten Kunden sich nicht die Mühe machen, gegen Unstimmigkeiten vorzugehen. 2013 stieg, im Vergleich mit dem Vorjahr, die Zahl der Fälle, die der offiziellen Beschwerdestelle der Assekuranz vorgetragen wurden, um 8,6 Prozent, auf 18.740. Vor allem im Bereich der Lebensversicherungen, wächst die Zahl der Beschwerden. So stieg deren Anzahl 2013 um über 13 Prozent, auf 4300 Fälle. Die größten Anstieg an Beschwerden gibt es allerdings bei Unfallversicherungen. Hier verzeichnete die Schlichtungsstelle ein Plus von 17,5 Prozent auf knapp 1000 Fälle. Das unzufriedene Kunden immer häufiger Recht bekommen zeigt, dass Versicherungen verstärkt unrechtmäßig die Ansprüche ihrer Kunden ablehnen. Bei Einwänden im Bereich Lebensversicherung, werden mittlerweile 34 Prozent, aller von einem Ombudsmann beurteilten Fälle, zugunsten der Versicherten entschieden. 2012 lag deren Anteil noch um 23 Prozent niedriger. Diese Entwicklung sollten sich Kunden bewusst machen und in ihre Überlegungen mit einbeziehen, wenn die Entscheidung ansteht, sich gegen eine Regulierungsmaßnahme ihrer Versicherungsgesellschaft zu wehren. Verfahren vor der Beschwerdestelle der Assekuranz sind für Verbraucher kostenfrei. Das oberste Anliegen der Vermittler ist es, eine gütliche Einigung zu erzielen. Bei Fällen, in denen die Streitsumme 10.000 Euro nicht übersteigt, ist die Entscheidung des Ombudsmanns für die Versicherungsunternehmen verbindlich. Kunden dagegen können sich anschließend, ohne Einschränkung, für eine Klage vor Gericht entscheiden, wenn sie nicht zufrieden mit dem Ergebnis der Vermittlung sind.