Category: Vorsorge

Vorsicht vor Rentenlücke bei Teilzeitbeschäftigung

Von , 4. April 2012 20:24

Nach Angaben des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung e.V., hat sich die Zahl der Teilzeitbeschäftigten in den vergangenen zehn Jahren um drei Millionen erhöht. Mit jetzt zehn Millionen Teilzeitarbeitern entspricht das einer Steigerung um 43 Prozent. Vor allem Frauen sind – freiwillig, oder unfreiwillig – häufig nur in Teilzeitarbeit tätig. 45 Prozent aller erwerbstätigen Frauen, arbeiten inzwischen Teilzeit. 2010 waren es noch 38 Prozent Arbeitnehmerinnen, auf die das zutraf. Im Gegensatz dazu arbeiten nur 10 Prozent aller erwerbstätigen Männer in Teilzeit, obwohl sich auch ihre Zahl seit 2010 um 100 Prozent gesteigert hat. Frauen sind oft schneller bereit, für eine Firma in Teilzeit zu arbeiten, wenn sie nebenbei noch eine Familie zu versorgen hat. Allerdings darf dabei nicht vergessen werden, dass die verringerte Arbeitszeit auch eine erhebliche Verringerung der späteren gesetzlichen Rentenhöhe nach sich ziehen wird. Wer sich freiwillig, zum Beispiel aus familiären Gründen, dafür entscheidet nur Teilzeit zu arbeiten, muss beizeiten mit einer zusätzlichen Rentenversicherung für das Alter vorsorgen. Auf die höhere Rente des Ehepartners sollte man sich dabei lieber nicht verlassen, wie die Scheidungsrate von rund 55 Prozent zeigt, zumal sich nicht abschätzen lässt, wie stark die Inflation die scheinbar hohe Rente bis dahin vermindert haben wird.

Rente: Vorsorge-Bereitschaft sinkt

Von , 3. April 2012 10:56

Das Allensbach-Institut hat jetzt im Auftrag des Versicherungsverbands eine Umfrage zum Thema Altersvorsorge durchgeführt. Diese ergab, dass mit 24 Prozent, weniger als ein Viertel aller Deutschen bereit ist, Geld für die Rente zu sparen. Wichtiger ist für den Großteil der Befragten der Kauf von Lebensmitteln, Kleidung, oder von technischen Geräten. Derweil wächst die Rentenlücke, die in vielen Fällen zu Altersarmut führen wird. Nach Berechnung des Rentenversicherungsberichtes 2011 liegt das Sicherungsniveau derzeit noch bei circa fünfzig Prozent des Nettoeinkommens. Das bedeutet, dass ein Rentner nach 45 Jahren Beitragszahlung in die gesetzliche Rentenkasse rund 50 Prozent seines letzten Nettoeinkommens als Rente erhält. Noch nicht berücksichtigt ist dabei der Verlust der Kaufkraft durch die Inflation. Auch wenn der Risikoschutz Vorrang hat, sollte die zu erwartende finanzielle Lage im Alter nicht vergessen werden. Je früher man mit der Altersvorsorge beginnt, umso niedriger sind die monatlich notwendigen Raten und umso höher der Ertrag im Alter.

Neue Vorsorgeuntersuchungen für Kinder?

Von , 16. März 2012 12:36

Die Bundesärztekammer (BÄK) fordert Veränderungen bei den Vorsorgeuntersuchungen für Kinder. Dabei sollte auch schon bei Kleinkindern stärker beachtet werden, ob sie zu Übergewicht neigen, oder andere physische und psychische Auffälligkeiten zeigen, deren Ursache in falscher Ernährung oder Bewegungsmangel liegt. Die Medizinerin Bärbel-Maria Kurth, vom Berliner Robert Koch-Institut, hat in einer umfangreichen Studie ermittelt, dass schon ab dem dritten Lebensjahr deutliche Anzeichen dafür erkennbar sind. Rund 15 Prozent aller Kinder und Jugendlichen sind bereits vor dem Erreichen der Volljährigkeit durch eine falsche Lebensweise geschädigt. Diesem Missstand könnte im Rahmen der insgesamt 11 während der Kindheit stattfindenden Vorsorgeuntersuchungen begegnet werden. Nach Meinung des BÄK-Vorstandsmitglied Rudolf Henke, sei es “höchste Zeit”, dass ein deutschlandweiter Bundesausschutz die Richtlinien für diese Vorsorgeuntersuchungen diesbezüglich anpasst. Übergewicht und Haltungsschäden zählen zu den größten Risikofaktoren für chronische Erkrankungen und Herz- Kreislaufbeschwerden.

Rente: Kleine Rentenerhöhung ab Juli beschlossen

Von , 16. März 2012 12:13

Wie Bundesarbeitsministerin, Ursula von der Leyen, am Montag mitteilte, bekommen alle Rentner in Deutschland ab dem 1. Juli mehr Geld. In Westdeutschland wird dann die Rente um 2,18 Prozent angehoben. In Ostdeutschland steigt die Rente um 2,26 Prozent, so dass neben der Erhöhung auch ein geringfügiger Angleich an das Niveau der West-Rente stattfindet. Allerdings mussten die Rentner in den vergangenen sieben Jahren einen Kaufkraftverlust von rund neun Prozent hinnehmen, so das die gesamte Erhöhung der Bezüge keine wirkliche Erhöhung der Rente darstellt, sondern nur ein minimaler Inflationsausgleich ist. Außerdem plant die Ministerin, bis zum Sommer auch ein neues Gesetz über eine Kombi- und Zuschussrente vorzulegen. Dieses soll die Rentenvorsorge von Geringverdienern sicher stellen. Durch die Zuschussrente ist vor allem eine Anhebung des Einkommens von Rentnerinnen geplant, die während ihrer Zeit als Mutter weniger Gelegenheit hatten, Rentenbeiträge anzusparen. Die Kindererziehungszeit soll zukünftig auf die Rentenansprüche mit angerechnet werden. Die geplante Kombirente ist die Möglichkeit, vor Erreichen des bisher festgelegten Rentenalters eine Teilrente zu beziehen und die geringeren Einnahmen durch eine Teilzeitarbeit auszugleichen. Außerdem werden mit dem geplanten Gesetzes-Paket auch Selbständige verpflichtet, einen Mindestbetrag für ihre spätere Rente zu sparen. Die genauen Konditionen sollen noch vor der Sommerpause vorgestellt werden.

Versicherung: Bezugsberechtigt nach Scheidung

Von , 3. Februar 2012 12:45

Wie das Oberlandesgericht Koblenz jetzt in einem Urteil bestätigte, bleiben Ehepartner auch nach einer Scheidung bezugsberechtigt als Nutznießer einer Lebensversicherung, wenn der Versicherte es versäumt hat, den geschiedenen Partner als Begünstigten in der Versicherung zu streichen und durch den eventuell neuen Ehepartner zu ersetzen. Zwar fällt ein geschiedener Ehepartner als automatischer Erbe aus, doch eine vereinbarte Bezugsberechtigung von privaten Lebens- und Rentenversicherungen, bleibt davon unberührt. Im vorliegenden Fall hatte die Witwe eines Mannes geklagt, dessen Lebensversicherung an seine geschiedene Frau ausbezahlt worden war, da diese in der Police als Begünstigte für den Fall seines Todes eingetragen war. Anzunehmen, die Versicherungssumme sollte der ehemaligen Ehefrau zugesprochen werden, sei lebensfremd, argumentierte die Klägerin. Dies jedoch wiesen die Richter des Koblenzer Oberlandesgerichts als unbegründet ab. Eine Änderung über die Auszahlung der Todesfallleistung hätte vom Versicherten zu Lebzeiten schriftlich erfolgen müssen. Geschieht dies nicht ist davon auszugehen, dass die eingetragene Person bezugsberechtigt ist. Wichtig zu wissen bei einer zweiten Heirat ist auch, dass der Eintrag “Ehemann/Ehefrau” in der Versicherungspolice nicht bedeutet, dass der aktuelle Ehepartner gemeint ist. Wird nicht der Name des Partners explizit genannt, gilt immer derjenige Partner als bezugsberechtigt, der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit dem Versicherten verheiratet war.