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Alternative für den Garantiezins der Lebensversicherungen

Aufgrund des derzeit historisch niedrigen Zinssatzes, müssen die Lebensversicherer ihre Angebote entsprechend anpassen. Vor allem der Garantiezins für Lebensversicherungspolicen ist den Versicherungsgesellschaften inzwischen ein Dorn im Auge. Allerdings ist der Garantiezins einer der wichtigsten Gründe für Versicherungsnehmer, eine kapitalbildende Lebensversicherung abzuschließen. Wer das Risiko eines Totalverlustes in Kauf nimmt, kann auch wesentlich profitablere Anlagen wählen. Inzwischen überlegen viele Anbieter, mehr fondsgebundene Produkte anzubieten. Dabei wird ein Großteil des Beitrags gezielt in verschiedenen Fonds angelegt, die vom Kunden selbst ausgesucht werden können. Für diesen Teil des Versicherungsbeitrages tragen die Kunden dann das Risiko. Dafür erhalten sie auch eine höhere Rendite. So bietet die Zurich-Versicherung inzwischen fast ausschließlich fondsgebundene Versicherungen an. Auch Ergo spezialisiert sich verstärkt auf Fondspolicen-Angebote, die inzwischen „mehr als die Hälfte“ aller Neuverträge ausmachen, wie Ergo-Chef Torsten Oletzky erklärte. Natürlich gibt es für die höhere Gewinnchance auch ein höheres Risiko. Wenn die Börsenkurse fallen, oder die ausgewählten Unternehmen weniger Gewinn machen, verringert sich das dafür eingesetzte Kapital. Damit Kunden nicht auf reine Fondsverträge ohne Versicherungsanteil umsteigen, bieten die Versicherer zumindest noch die Garantie des eingesetzten Gesamtkapitals an – also ähnlich wie bei der bisherigen KLV, nur ohne die bisherige garantierte Mindestverzinsung. Ob das Angebot dieses Zwitter-Produkt ausreichen wird, den Garantiezins zu ersetzen, muss sich noch zeigen. Erste Versicherungsunternehmen haben jedenfalls entschieden, komplett aus dem Lebensversicherungsgeschäft auszusteigen und bieten den LV-Bereich zum Kauf an.

 

Lebensversicherungen in der Krise

Die „Börsenzeitung“ kritisiert neue gesetzliche Regelungen, denen es zu verdanken ist, dass dem Konzept der Lebensversicherung der „Ausverkauf“ drohe. Mittlerweile rechnen Experten damit, dass einige Versicherungsunternehmen Konkurs anmelden müssen, falls sie den Lebensversicherungsbereich nicht auslagern dürfen. „Marktaustritte müssen möglich sein – auch bei den Lebensversicherern“, erklärt daraufhin der Chef der Versicherungsaufsicht BaFin, Felix Hufeld, der „Börsen-Zeitung“. Die BaFin plane nicht, dies ganz zu verhindern. Jedoch will sie sicher stellen, dass dieser „im Falle eines Falles insbesondere für die betroffenen Versicherungsnehmer möglichst schonend ablaufe“. Auch zu einer mögliche Senkung des Garantieversprechens äußerte er sich. Zwar könne eine Gesellschaft, die von einer Insolvenz bedroht sei, eine solche Senkung vornehmen, doch das dürfe nur in Ausnahmefällen erfolgen. Der diesbezügliche Paragraf 89 des Versicherungsaufsichtsgesetzes dürfe nicht als „Generalklausel für die ganze Branche“ missbraucht werden. Für Kunden mit laufenden Lebensversicherungsverträgen, die dreieinhalb bis vier Prozent garantieren, bedeutet die Gesetzesänderung, dass sie vorerst keine Kürzungen fürchten müssen. Um den Garantiezins, trotz der aktuellen Niedrigzinsphase zu erhalten, forderte die BaFin die Lebensversicherer auf, andere Optionen zu suchen. Zudem müsse es möglich sein, Lebensversicherungen zukünftig auch ohne die bisherigen Zinsversprechen für Kunden attraktiv zu gestalten. „Die Versicherer müssen differenziertere Angebote entwickeln und das Produkt Lebensversicherung in Teilen neu erfinden“, erklärte dazu die BaFin-Chefin, Elke König.

Altersvorsorge wird zu sehr vernachlässigt

Noch immer halten viele Menschen die private Altersvorsorge für überflüssig und werden darin von selbsternannten Experten bestärkt. Wenn es sich dabei um Finanzfachleute handelt, sollten die Bürger jedoch bedenken, dass diese nicht uneigennützig handeln, wenn sie ihnen, zu Lasten der Altersvorsorge, kurzfristige Anlagen oder den Kauf diverser Gebrauchsgegenstände offerieren. Auf Vorsorge für das Alter kann jedoch nur verzichten, wer seinen Ruhestand mit einer Rente auf Hartz-IV-Niveau plant. Denn die Rentenlücke wächst. Wie der Rentenversicherungsbericht von 2011 zeigt, beträgt die derzeitige gesetzliche Rente, die nach 45 Arbeits- bzw. Beitragsjahren gezahlt wird, durchschnittlich 50 Prozent, des Nettoeinkommens. Tendenz sinkend. Das entspricht für Männer rund 1000 und für Frauen gerade einmal 500 Euro monatlich. Trotzdem verringert sich die Bereitschaft der Deutschen, für ihr Alter vorzusorgen. Derzeit sind lediglich 24 Prozent der Arbeitnehmer bereit, in ihre Altersvorsorge zu investieren, wie eine aktuelle Umfrage durch das Allensbach-Institut, die im Auftrag des Versicherungsverbands GDV durchgeführt wurde, belegt. Wichtiger sind den Befragten die Ausgaben für gutes Essen, moderne Kleidung, Mobiliar, oder verschiedener technischer Geräte. Doch gerade im Alter ist man verstärkt auf Dienstleistungen und technische Hilfsmittel angewiesen. Deshalb sollte sich jeder bewusst machen, dass ihn die Versäumnisse von heute, in naher Zukunft zum Verhängnis werden können – und diesbezüglich schnell handeln. Auf die eigenen Bedürfnisse zugeschnittene Rentensparpläne, lassen sich online leicht, durch verschiedene Vergleichsportale ermitteln.

Weiterhin Streit um die „Pille danach“

Die Debatte um die „Pille danach“ ist noch immer im vollen Gange und spaltet die Regierungskoalition. Während sich gerade erst ein Expertenausschuss des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) für eine Rezeptfreie Abgabe des Medikaments ausgesprochen hatte, unterstützt von zahlreichen Verbänden, der Opposition und weiten Teilen der SPD, votieren CDU und CSU weiterhin dagegen. Auch die Ärzteschaft kritisiert die Forderung als Verantwortungslosigkeit. „Hier geht es nicht um ein gesellschaftspolitische Für oder Wider, sondern um medizinische Sorgfaltspflicht“, erklärte beispielsweise der Verbandschef Klaus Reinhardt. Allerdings ist für die meisten Gegner der Freigabe die Rezeptpflicht eine ethisch-moralische und keine medizinische Frage. Sie befürchten, dass Frauen nachlässiger bei der Verhütung werden, wenn die Option der Pille danach für sie relativ leicht erhältlich wäre. Befürworter argumentieren dagegen, dass Frauen durchaus bewusst ist, das die Einnahme der hohen Hormonkonzentrationen des Medikaments nur auf Notfälle beschränkt bleiben müssen. Wichtigster Grund für eine Freigabe ist die kurze Zeit, in der die Pille wirksam ist. Diese muss innerhalb von drei Tagen nach einer möglichen Befruchtung eingenommen werden. Das ist mitunter schwierig, wenn Wochenende und Feiertage in diese Frist fallen. Der deutsche Bundesrat stimmte bereits im vergangenen Jahr einer Aufhebung der Verschreibungspflicht zu, was jedoch bis jetzt durch die Regierung blockiert wird.

Koalitionsvertrag: Zwei Prozent mehr Rente

Sollte die SPD-Basis einer großen Koalition zustimmen, dann könnte dies für die 20 Millionen Rentner in Deutschland eine, wenn auch nur minimale, Rentenerhöhung bedeuten. Auf eine Steigerung um 2,13 Prozent in Westdeutschland und 2,25 Prozent im Osten, einigten sich CDU/CSU und die SPD. Schon im Juli kommenden Jahres könnte die Erhöhung, die zumindest einen Inflationsausgleich darstellt, zum tragen kommen. Parallel muss, nach derzeitiger Rechtslage, die Beitragshöhe der Rentenversicherung herabgesetzt werden, da die Nachhaltigkeitsrücklage mit 31 Milliarden Euro das anderthalbfache einer Monatsausgabe überschritten hat. Um diese Beitragssenkung zu verhindern, debattieren CDU und SPD derzeit über eine mögliche Gesetzesänderung, die aber voraussichtlich nicht mehr rechtzeitig erscheinen wird, so dass ab Januar mit einer Senkung der Beiträge von aktuell 18,9 auf 18,3 Prozent gerechnet wird. Die CDU würde statt dessen die überschüssigen Beträge lieber in eine Mütterrente investieren, während die SPD das Renteneintrittsalter für diejenigen senken will, die bereits 45 Versicherungsjahre nachweisen können.