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Reform des Lebensversicherungssystems ist beschlossen

Der Bundestag hat jetzt für die Reform des Lebensversicherungssystems gestimmt. Diese soll die finanzielle Stabilität der Versicherungsunternehmen absichern und der staatlichen Versicherungsaufsicht höhere Befugnisse einräumen. Kritiker beanstanden, dass dies größtenteils zu Lasten der Kunden geschieht. Als notwendig gilt die Reform, wegen der anhaltenden Niedrigzinsphase. Dadurch, so argumentieren die Versicherungskonzerne, stellen die bisher staatlich geforderten Garantiezinsen für Lebensversicherungen eine zu hohe finanzielle Belastung für die Unternehmen dar. Die Regierungskoalition folgte der Begründung und senkte den geforderten Garantiezins für Lebensversicherungen ab 2015, von derzeit 1,75 auf 1,25 Prozent. Weitere Einschnitte erwartet die Bestandskunden bei den „Bewertungsreserven“. Dieser fällt bei vorzeitiger Kündigung einer Lebensversicherung an und stellt sicher, dass Versicherungsnehmer mindestens die Hälfte der Gewinne ausgezahlt bekommen, die durch Kursanstiege beim Kauf von Wertpapieren mit den Beiträgen der Kunden gewonnen wurden. Zukünftig sind Versicherer nicht mehr prinzipiell dazu verpflichtet. Gekürzt werden kann die Gewinnbeteiligung beispielsweise, wenn die Versicherungsunternehmen durch deren Auszahlung Gefahr laufen, ihren finanziellen Verpflichtungen gegenüber anderen Versicherungsnehmern nicht mehr nachkommen zu können. Zum Ausgleich müssen dafür die Versicherungsnehmer stärker an den mit ihren Einlagen erwirtschafteten Risikoüberschüssen beteiligt werden. Die Ausschüttungsquote erhöht sich von 75 auf 90 Prozent. Verzichtet wurde dagegen auf die ebenfalls geplante Offenlegung von Vermittlungsprovisionen.

Lebensversicherung: Regierung plant Versicherungsreform

Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase, sind viele Lebensversicherer nicht mehr in der Lage, die bisher üblichen Garantiezinsen zu gewähren. Dem Druck der Versicherungsunternehmen hat sich die Bundesregierung jetzt gebeugt und Änderungen vorbereitet, die in einem jetzt vorliegenden Referentenentwurf für das geplante Reformgesetz fertig vorgestellt wurden. Die darin enthaltenen Änderungen sollen sicherstellen, dass die Versicherungsunternehmen auch zukünftig die vertraglich vereinbarten Zusagen an die Versicherten erfüllen können. So sollen die Versicherungen ihre Kunden, als Ausgleich für geringere oder fehlende Garantiezinsen, stärker an den Risikoüberschüssen beteiligen. Der bisherige Satz von 75 Prozent wurde auf 90 Prozent angehoben. Zudem müssen Versicherungsunternehmen mehr Vorsorgemaßnahmen ergreifen, um Risiken frühzeitig zu erkennen und auszuschließen. Auch für die Bewertungsreserven soll zukünftig eine „gerechtere Beteiligung der Gesamtheit der Versicherten“ gewährleistet werden. Als Bewertungsreserve gelten Wertsteigerungen von Aktien oder Anleihen. Bisher blieb der Wert einer Aktie, die für einen Versicherten erworben wurde gleich, auch wenn dieser inzwischen gestiegen ist. Die Bewertungsreserve ist die Differenz zwischen dem Kaufpreis, der den Kunden berechnet wird und dem tatsächlichen aktuellen Marktwert. Geplant ist außerdem eine mögliche Ausschüttungssperre für Aktionäre einer Versicherungsgesellschaft, wenn nur so die Auszahlung der vereinbarten Versicherungssumme an die Versicherten garantiert werden kann. Dafür darf der Garantiezins ab Januar 2015 von derzeit 1,75 Prozent, auf 1,25 Prozent gesenkt werden. Bis zur Sommerpause soll der Referentenentwurf debattiert und durch das Parlament bestätigt werden.

Die Versicherung verklagen – Es kann sich lohnen!

Bei Streitigkeiten zwischen Versicherungsgesellschaften und ihren Kunden wird versucht, durch die Vermittlung mit Hilfe einer für alle Versicherungen zuständigen Schlichtungsstelle, Probleme ohne einen Gerichtsprozess beizulegen. Diese Maßnahme hat sich bewährt, doch zeigt sich in den letzten Jahren, das der Versicherungsombudsmann immer häufiger den unzufriedenen Kunden Recht gibt. Daraus ist zu schließen, dass die Versicherungsunternehmen wenig bis gar nicht bereit sind, von ihren, offensichtlich unrechtmäßigen, Verfahrensweisen abzurücken. Der dahinter stehende Gedanke ist, dass die meisten Kunden sich nicht die Mühe machen, gegen Unstimmigkeiten vorzugehen. 2013 stieg, im Vergleich mit dem Vorjahr, die Zahl der Fälle, die der offiziellen Beschwerdestelle der Assekuranz vorgetragen wurden, um 8,6 Prozent, auf 18.740. Vor allem im Bereich der Lebensversicherungen, wächst die Zahl der Beschwerden. So stieg deren Anzahl 2013 um über 13 Prozent, auf 4300 Fälle. Die größten Anstieg an Beschwerden gibt es allerdings bei Unfallversicherungen. Hier verzeichnete die Schlichtungsstelle ein Plus von 17,5 Prozent auf knapp 1000 Fälle. Das unzufriedene Kunden immer häufiger Recht bekommen zeigt, dass Versicherungen verstärkt unrechtmäßig die Ansprüche ihrer Kunden ablehnen. Bei Einwänden im Bereich Lebensversicherung, werden mittlerweile 34 Prozent, aller von einem Ombudsmann beurteilten Fälle, zugunsten der Versicherten entschieden. 2012 lag deren Anteil noch um 23 Prozent niedriger. Diese Entwicklung sollten sich Kunden bewusst machen und in ihre Überlegungen mit einbeziehen, wenn die Entscheidung ansteht, sich gegen eine Regulierungsmaßnahme ihrer Versicherungsgesellschaft zu wehren. Verfahren vor der Beschwerdestelle der Assekuranz sind für Verbraucher kostenfrei. Das oberste Anliegen der Vermittler ist es, eine gütliche Einigung zu erzielen. Bei Fällen, in denen die Streitsumme 10.000 Euro nicht übersteigt, ist die Entscheidung des Ombudsmanns für die Versicherungsunternehmen verbindlich. Kunden dagegen können sich anschließend, ohne Einschränkung, für eine Klage vor Gericht entscheiden, wenn sie nicht zufrieden mit dem Ergebnis der Vermittlung sind.

Kampf gegen Versicherungsbetrug

Fast alles lässt sich heutzutage versichern. Doch nicht jeder gemeldete Schaden kann von einem Gutachter geprüft werden. Kein Wunder also, dass der Versicherungsbetrug blüht. Doch dieser ist kein Kavaliersdelikt, wie viele Versicherte glauben. Die so entstehenden Schäden sind immens und werden in Form höherer Beiträge, auf alle Versicherten umgelegt. Wie Assekuranz-Experten der Allianz-Versicherung schätzen, sind rund ein Prozent aller angemeldeten Schäden falsch. Bei Sachversicherungen liegt die Betrugsquote sogar bei zwei bis drei Prozent. Jetzt rüsten die Versicherungskonzerne gegen Versicherungsbetrüger auf und investieren Millionen, um mit neuen technischen Möglichkeiten, falsche Schadensmeldungen rechtzeitig aufzudecken. Neben klassischen Versicherungsdetektiven, die vor Ort gegen mutmaßliche Betrüger ermitteln, setzen die Unternehmen vor allem auf Mathematik, um Falschmeldungen auf die Spur zu kommen. Mithilfe komplizierter, extra dafür entwickelter Algorithmen, können speziell ausgebildete Betrugsabwehrspezialisten Verbrechermuster erkennen und somit ungerechtfertigte Auszahlungen verhindern. Vor allem den erwerbsmäßigen Bandenbetrug, der ein Fünftel aller Betrugsfälle verursacht, können die Experten damit leichter aufdecken. Doch auch aufkommender Verdacht gegen private Kunden wird sehr ernst genommen. Bagatellschäden, die unter dem Radar bleiben, gibt es bei Versicherungsunternehmen heute nicht mehr. „Unsere ehrlichen Kunden erwarten eine funktionierende Betrugsabwehr“, erklärt Alexander Vollert, vom Vorstand der Allianz Deutschland AG.

Die richtige Lebensversicherung finden..

Die Versicherungssumme, die ein Versicherungsnehmer nach 30 Jahren Laufzeit aus einer kapitalbildenden Lebensversicherung erzielen kann, unterscheidet sich, je nach Anbieter und Police, um bis zu 30.000 Euro. Für Kunden ist es allerdings auf den ersten Blick nicht immer leicht zu erkennen, welche Police die für sie lukrativste ist. Circa 93 Millionen Lebensversicherungsverträge gibt es derzeit in Deutschland. Damit sind Lebensversicherungen noch immer die beliebtesten Geldanlagen der Deutschen, deren Sicherheitsbedürfnis bei Geldanlagen, im Vergleich mit den europäischen Nachbarn, relativ hoch ist. Dafür nehmen sie auch geringere Verzinsungen in Kauf. Allerdings lohnt es sich auch bei LV-Verträgen, etwas genauer hinzuschauen. Verglichen werden müssen die angebotene Zinshöhe, die abgezogene Vertragsabschlussgebühr und die laufenden Verwaltungskosten, die ebenfalls von der Rendite subtrahiert wird. Kosten sparen lässt sich für Kunden beispielsweise, wenn sie sich für eine jährliche Zahlungsweise entscheiden, da die meisten Versicherungen für die übliche monatliche Ratenzahlung mindestens fünf Prozent Gebühren berechnen. Außerdem wird nur ein Teil des eingezahlten Betrages, bei kapitalbildenden Lebensversicherungen angespart und verzinst. Der Rest fließt in die Todesfallabsicherung und wird nur fällig, wenn der Versicherungsnehmer stirbt. Eine kapitalbildende Lebensversicherung lohnt sich also nur, wenn, neben dem Sparziel, auch noch Familie oder Freunde mit abgesichert werden sollen. Ist diese Absicherung sekundär und das Hauptziel eine möglichst hohe Sparsumme, sollte der Sparanteil auch höher angesetzt werden. Eine höhere Endsumme ist mit einer fondsgebundenen Lebensversicherung möglich. Bei dieser fließt der Sparanteil in verschiedene Aktienfonds, wodurch sich zwar das Risiko etwas erhöht, aber auch die Rendite. Verringern lässt sich das Risiko durch die Vereinbarung eines Garantiezinses, den allerdings nicht mehr alle Versicherungen anbieten. Auch ist er mit rund 1,5 bis 2,5 Prozent, nicht sonderlich hoch und die Ablaufleisteung verringert sich, da das Versicherungsunternehmen damit rechnerisch einen möglichen Unternehmensverlust ausgleicht. Zwei Drittel aller abgeschlossenen Lebensversicherungsverträge werden vorzeitig wieder gekündigt, wobei der Sparer, durch die Kosten der Abschlussgebühr, erhebliche finanzielle Einbußen hinnehmen muss. Um das möglichst zu vermeiden, lohnt es sich, die online angebotenen Vergleichsportale zu nutzen und vorab genau zu prüfen, welche Versicherung am besten geeignet ist und die größte Auszahlungssumme erwirtschaftet.