Nicht erst seit der Wirtschaftskrise ist bekannt das es bei Anlageberatern zu falschen Informationen und vor allem zu enormen Kapitalverlust führen kann. Oftmals ist die Feststellung das der Bankberater oder Vermittler etwas falsches verkauft hat zu spät um noch zu reagieren. Es gibt aber Möglichkeiten sich dagegen zur Wehr zu setzen um sein Geld zurück zu erhalten. Man kann einen Nachweis erbringen das man falsch beraten wurde, dazu am besten immer eine zweite Person mit zu dem Gespräch nehmen die den Ablauf bezeugen kann. Oder aber man kann nachweisen das der Berater mit Provisionen die unter der Hand getätigt wurden bestochen wurde. Die letzte Möglichkeit wäre einen Nachweis zu erbringen das man in die Irre geführt wurde bei der Beratung. Banken haften in der Regel dafür wenn den Kunden Produkte verkauft werden die absolut unpassend für das Anlageverhalten des Kunden sind. Zusicherungen die im Gespräch getätigt werden sollten immer schriftlich festgehalten werden. Diesbezüglich wurde auch ein Beratungsprotokoll eingeführt. Es gibt eine Verjährungsfrist von drei Jahren in der die Ansprüche geltend gemacht werden müssen.
Nach einem rasanten Aufstieg des Goldpreises in den letzten Monaten mit Rekordpreisen bis zu 850,- Euro pro Feinunze ist es jetzt um den Goldpreis wieder ruhiger geworden. Der Goldpreis liegt jetzt wieder unter 780,- Euro. Doch verlockend ist das Angebot für Verkäufer immer noch. Vorsicht ist allerdings beim Verkauf von Altgold immer geboten. Es gibt leider wie in vielen Branchen schwarze Schafe, deshalb sollte man bei einem Verkauf von Gold immer vergleichen. Unseriöse Anbieter erkennt man daran, dass sich diese beim Wiegen des Schmucks oder ähnlichem nicht über die Schulter sehen lassen, beziehungsweise gar nicht erst wiegen. Eine Vorabinfo über den aktuellen Tageskursgoldpreis in Gramm auf der Internetseite allgemeine-gold.de lohnt sich ebenfalls. So kann man sich beim Vergleichen der Anbieter sicher sein, dass diese ihr Geschäft ernst nehmen und keinen Ruf verlieren wollen. Man sollte hierbei aber bedenken, dass jeder Händler mit einem Abschlag von 30 Prozent auf den aktuellen Goldpreis rechnet, da diese Schwankungen mit in die Rechnung einbeziehen müssen. Auch ein Verkauf über das Internet ist möglich unter briefgold.de und Gold-bringt-geld.de . Wobei man vorher abklären sollte, ob ein Verkauf über einen ansässigen Anbieter nicht sinnvoller und lukrativer ist.
Wir alle werden älter und machen uns mal mehr mal weniger Gedanken was uns im Alter erwarten könnte. Wird man Pflegebedürftig so wird in der Regel erst das eigene Vermögen dazu herangezogen, ist man aber selbst nicht in der Lage die Pflege zu zahlen so springen in der Regel die Kinder ein. Das ganze kann durch Pflegezusatzversicherungen etwas aufgefangen werden. Gesetzlich wird von der Pflegeversicherung maximal 1510 Euro gezahlt. Wer sich aber schon einmal informiert hat der weiß was eine Vollzeitpflege kostet, da wird mindestens das Doppelte fällig. Versicherer haben den Trend erkannt und versichern gegen Pflegebedürftigkeit, so sind Zusatzrenten in Höhe von bis zu 1500 Euro im Monat möglich. Der durchschnittliche Kunde würde aber die Zusatzrente in Höhe von 750 Euro im Monat wählen, hierbei zahlt ein 60 jähriger im Monat etwa 40 Euro. Der Vorteil liegt auf der Hand, die Beiträge bleiben konstant und die Versicherung funktioniert wie eine private Krankenversicherung. Wichtig beim Abschluss einer solchen Versicherung sind die Auszahlungsbedingungen, einige Versicherer zahlen nur bei Pflegestufe zwei oder drei aus.
Wer bisher seine Versicherungen monatlich zahlt sollte in Erwägung ziehen diese besser jährlich zu zahlen, teilweise spart man so bis zu 11% im Jahr. Bei den Krankenversicherungen sind sogar Rabatte drin wenn jährlich gezahlt wird, da diese mit monatlichen Beiträgen kalkulieren und eine Jahreszahlung somit belohnen.
Wer seinen Wohnsitz in Deutschland hat, jedoch auch Immobilien im EU Ausland besitzt konnte diese bislang nur linear abschreiben. Der Europäische Gerichtshof hat nun entschieden das in Deutschland wohnende Vermieter nicht nachteilig behandelt werden dürften nur weil ihr vermieteter Grundbesitz im EU Ausland sei. Wer also mit dem Gedanken gespielt hat ein Renditeobjekt im EU Ausland zu erwerben und bisher durch die lineare Abschreibung abgeschreckt war der kann nun zuschlagen und auch die teilweise steuerlich günstigere degressive Abschreibung nutzen.
Sollte schon eine Immobilie im EU Ausland vorhanden sein, so kann der Steuerbescheid angefechtet werden.