Wie das Oberlandesgericht Koblenz jetzt in einem Urteil bestätigte, bleiben Ehepartner auch nach einer Scheidung bezugsberechtigt als Nutznießer einer Lebensversicherung, wenn der Versicherte es versäumt hat, den geschiedenen Partner als Begünstigten in der Versicherung zu streichen und durch den eventuell neuen Ehepartner zu ersetzen. Zwar fällt ein geschiedener Ehepartner als automatischer Erbe aus, doch eine vereinbarte Bezugsberechtigung von privaten Lebens- und Rentenversicherungen, bleibt davon unberührt. Im vorliegenden Fall hatte die Witwe eines Mannes geklagt, dessen Lebensversicherung an seine geschiedene Frau ausbezahlt worden war, da diese in der Police als Begünstigte für den Fall seines Todes eingetragen war. Anzunehmen, die Versicherungssumme sollte der ehemaligen Ehefrau zugesprochen werden, sei lebensfremd, argumentierte die Klägerin. Dies jedoch wiesen die Richter des Koblenzer Oberlandesgerichts als unbegründet ab. Eine Änderung über die Auszahlung der Todesfallleistung hätte vom Versicherten zu Lebzeiten schriftlich erfolgen müssen. Geschieht dies nicht ist davon auszugehen, dass die eingetragene Person bezugsberechtigt ist. Wichtig zu wissen bei einer zweiten Heirat ist auch, dass der Eintrag “Ehemann/Ehefrau” in der Versicherungspolice nicht bedeutet, dass der aktuelle Ehepartner gemeint ist. Wird nicht der Name des Partners explizit genannt, gilt immer derjenige Partner als bezugsberechtigt, der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit dem Versicherten verheiratet war.
Selbst für sein Alter vorzusorgen, wird immer dringender. Inzwischen raten sämtliche Finanzexperten aus Politik und Wirtschaft, sich rechtzeitig durch eine private Altersvorsorge abzusichern. Dies könnte, wenn es nach dem Willen der sogenannten Wirtschaftsweisen geht, demnächst noch früher notwendig werden. So hat der Sachverständigenrat der Wirtschaftsweisen jetzt mittels einer neuen Analyse vorgebracht, dass eine weitere Anhebung des Renteneintrittsalters von 67 auf 69 notwendig sei. “Der Sachverständigenrat geht davon aus, dass die weiter steigende Lebenserwartung etwa ab dem Jahr 2045 ein gesetzliches Renteneintrittsalter von 68 Jahren und im Jahr 2060 von 69 Jahren erforderlich macht”, erklärte Wolfgang Franz, der Chef des Sachverständigenrats in einem Interview mit der “Rheinischen Post”. Ohne diese weitere Anhebung des Renteneintrittsalters, sei die Finanzierung des deutschen Sozialstaates, aufgrund der steigenden Lebenserwartung, nicht mehr zu gewährleisten. Allerdings sinken gleichzeitig die Chancen älterer Arbeitnehmer auf einen Arbeitsplatz, so dass Altersarmut langfristig für immer mehr Deutsche schon vor dem Rentenbeginn eine wachsende Gefahr darstellt. Umso wichtiger ist es, frühzeitig geeignete Sparmodelle zu finden, die eine flexible Reaktion auf eventuell anstehende Arbeitslosigkeit im Alter und einen gesicherten Lebensabend ermöglichen.
Die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung wurde für den Westen Deutschlands ab dem kommenden Jahr wieder angehoben und erreicht damit die selbe Höhe, wie im Jahr 2010. Als Grund wurden die um 2,09 Prozent gestiegenen Löhne angegeben, für die entsprechend höhere Sozialabgaben notwendig wären. In den Ost-Bundesländern ändert sich an den Abschlägen nichts. Dort liegt die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung auch 2012 bei 4.800 Euro pro Monat. In den alten Bundesländern steigt sie dagegen auf 5.600 Euro monatlich. Das entspricht für Gutverdiener einer höheren Belastung von 9,80 Euro monatlich für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung erhöht sich ebenfalls ab dem 1. Januar von derzeit 3.712,50 Euro auf 3,825 Euro. Die neue Versicherungspflichtgrenze liegt dann bei 4.237,50 Euro, im Gegensatz zu bisher 4.125 Euro.
Eine Studie von Verbraucherexperten bescheinigte der Riester-Rente eine vernichtende Bilanz. Seit ihrer Einführung von zehn Jahren haben sich die Riesterprodukte “zu Ungunsten der Sparer entwickelt”, so Expertin für Verbraucherpolitik am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), Kornelia Hagen. Ursprünglich sollte durch die Riester-Rente die Altersvorsorge verbessert werden. Bisher haben jedoch nur 40 Prozent der Anspruchsberechtigten überhaupt einen Vertrag abgeschlossen. Vor allem Menschen mit einem geringeren Einkommen, die im Alter am meisten von einer zusätzlichen Altersvorsorge profitieren würden, entscheiden sich deutlich seltener für einen zusätzlichen Sparvertrag. Das liegt nicht nur an den für Viele nicht aufbringbaren Beiträgen, sondern auch daran, dass die bei Riester-Produkten anfallende Rendite viel zu gering sei. Genauso gut könnten die Menschen in Geld “im Sparstrumpf” sammeln, kritisierte die Expertin. In den vergangenen zehn Jahren haben sich die Riester-Tarife immer mehr zum Nachteil der Sparer entwickelt. Das liegt einerseits an der in dieser Zeit gestiegenen Lebenserwartung, andererseits hat der Staat für die von ihm geförderte Rente keine verbindlichen Kalkulationsgrundlagen vorgegeben. “Kein normaler Mensch weiß, welche Lebenserwartung die Lebensversicherer tatsächlich kalkulieren”, kritisiert Kornelia Hagen. Der Garantiezins ist um rund ein Drittel gesunken und auch die Überschussverteilung hat sich in den vergangenen Jahren zuungunsten der Verbraucher entwickelt. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung fordert angesichts dieser Entwicklung eine umfangreiche Reform der Riester-Unterstützung.
Der EC-Netztbetreiber “Easycash” hat, wie jetzt bekannt wurde, einen “Risikoindex” für die Vermarktung von EC-Karten-Daten erstellt. Wie aus einem Bericht des NDR hervor geht, versucht das Unternehmen ein Konzept zu erstellen, dass es ihm ermöglicht, auch sensible Kundendaten, die ursprünglich lediglich für die Erstellung einer EC-Karte freigegeben wurden, gewinnbringend zu verkaufen. Als Käufer kämen dafür Versicherungen, Versandhäuser, oder Telekommunikationsanbieter in Frage. Nicht nur die Namen, Adressen, Telefonnummern und Bankdaten, auch das Kaufverhalten der Kunden könnte auf die Art verkauft und von den Käufern für Personenbezogene Werbung missbraucht werden. Easycash-Chef Christoph Pfeifer bestreitet zwar den Vorwurf, gibt aber zu, dass es ein diesbezügliches Pilotprojekt gegeben habe. Dieses sei aber “unter strikter Beachtung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes konzipiert” und durchgeführt worden. Warum ein solches Pilotprojekt überhaupt notwendig ist, wenn keine derartigen Verkaufspläne bestehen, dazu äußerte sich der Easycash-Geschäftsführer nicht. Dies ist nicht der erste Vorfall dieser Art bei Easycash. Schon im vergangenen Jahr wurde bekannt, dass die Firma die durch die Kreditkarte gewonnen Daten ein Kundenprofil erstellt. Dies wäre nicht nötig, wenn Easycash nicht vorhätte, damit Geld zu verdienen. Bisher ist vielen Menschen noch nicht recht klar, welche Macht Konzerne über sie gewinnen, wenn sie über die genauen Bedürfnisse, Schwächen und Wünsche von potentiellen Kunden Bescheid wissen. Trotzdem sollten solche Vergehen gegen gesetzliche Regelungen die Menschen handeln lassen. Altruistisch sind die Gründe der Konzerne jedenfalls nicht.