Archiv der Kategorie: Kinder

Väter gestärkt: Gemeinsames Sorgerecht beschlossen

Das Bundeskabinett hat beschlossen, die Rechte lediger Väter zu stärken und einen diesbezüglichen Gesetzentwurf erarbeitet. Demnach können unverheiratete Väter das Sorgerecht auch gegen den Willen der Mütter bekommen, wenn dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht. Der Gesetzentwurf regelt, dass Mütter nach der Geburt des Kindes zwar vorab das alleinige Sorgerecht erhalten, die Väter ein gemeinsames Sorgerecht jedoch in einem Schnellverfahren vor dem Familiengericht einklagen können. Notwendig wurde die Änderung der bisherigen Handhabung durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass 2010 die aktuelle Gesetzeslage als unzulässig gekippt und eine Gesetzesänderung gefordert hat. Bisher konnten Väter das gemeinsame Sorgerecht nur mit Zustimmung der Mutter erhalten.

Wirtschaft soll sich im Kita-Ausbau beteiligen

Da sie mit dem staatlichen Aufbau der bis zum Sommer 2013 notwendigen Krippenplätze nicht hinterher kommt, kritisiert die Familienministerin Kristina Schröder jetzt die Wirtschaft, die sich vor ihrer Mitverantwortung drücke. Schröder: „Wenn die Wirtschaft von den Vorteilen einer flächendeckenden Kinderbetreuung profitieren will, muss sie sich schon aus Eigennutz stärker als bisher am Ausbau der Betreuungsplätze beteiligen“. Eine sinnlose Kritik, ist es doch die Aufgabe der Politik, die rechtlichen Rahmenbedingungen für Wirtschaft und Soziales zu schaffen. Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt hatte die Pläne der Ministerin, Arbeitgeber stärker in die Pflicht zu nehmen, zurückgewiesen und die Schaffung neuer Kita-Plätze als „vorrangig staatliche Aufgabe“ bezeichnet. Im gleichen Interview kritisierte der Arbeitgeberpräsident seinerseits die Pläne der Koalitionsregierung für ein Betreuungsgeld, dass Eltern erhalten, die auf einen Kindergartenplatz verzichten, als „grundverkehrt“ und „falschen Anreiz“, sowie finanziell „nicht zu verantworten“. Damit geht er zwar mit der Meinung vieler Experten konform, allerdings ist es wiederum nicht seine Aufgabe als Arbeitgeberpräsident, sich in die Regierungspläne für „vorrangig staatliche Aufgaben“ einzumischen.

Unzureichende Zahnprophylaxe bei Kindern

Trotz umfangreicher Aufklärung und Vorsorgemaßnahmen, nehmen im Deutschsprachigen Raum noch immer nur zwei Drittel aller Kinder die Früherkennungsuntersuchungen beim Zahnarzt in Anspruch. Experten warnen deshalb vor bleibenden Schäden.

Thomas Schäfer, Mitarbeiter des Institut für Sozialmedizin Hannover, empfiehlt eine gezielte Förderung von Familien. Schäfer: „Wir müssen die Akzeptanz der kleinkindlichen Früherkennungsuntersuchung stärken, insbesondere in sozial schwachen Familien und bei alleinerziehenden Müttern.“ Die noch immer unzureichende Akzeptanz der Vorsorgeuntersuchungen für Kinder spiegelt sich auch im Verhalten der Erwachsenen wieder. Nur die Hälfte aller Erwachsenen geht zur jährlichen Vorsorgeuntersuchung zum Zahnarzt. Vor allem Männer nutzen die Möglichkeiten der Prophylaxe noch immer nur unzureichend. Entsprechend lasch gehen Eltern oft mit den diesbezüglichen Empfehlungen für ihre Kinder um. Experten raten deshalb an, die Aufklärung in diesem Bereich zu verstärken. Geschieht dies nicht, werden viele junge Erwachsene mit Zahnproblemen und den daraus resultierenden gesellschaftlichen Hindernissen zu kämpfen haben, die hätten vermieden werden können.

Kinderkuren positiv für Heilungsverlauf

Bei lang anhaltenden Krankheiten, oder schweren Allergien, ist oft eine mehrwöchige Kur für Kinder erfolgreich. Besonders gute Erfolge wurden so bei der Behandlung von Neurodermitis, Asthma und Essstörungen verzeichnet. Durch die ständige ärztliche Überwachung und die regelmäßige Aufzeichnung aller gesundheitlichen Veränderungen, lassen sich bei einer Kinderkur oft sehr viel bessere Therapieergebnisse erzielen, als bei ambulanter Behandlung. Alle vier Jahre und bei schweren Fällen auch öfter, können Eltern einen Kuraufenthalt für ihr Kind beantragen. Voraussetzung dafür ist eine Bestätigung vom behandelnden Kinderarzt, dass eine Kur nötig und medizinisch wirksam ist. Bei der zuständigen Krankenkasse muss anschließend ein Antragsformular für eine Kur angefordert und eingereicht werden. Dort kann auch die von den Eltern gewünschte Klinik eingetragen werden. Bei einer Ablehnung durch die Krankenkasse bleibt die Option des Widerspruchs, der allerdings noch einmal vom behandelnden Kinderarzt begründet und innerhalb von vier Wochen eingereicht werden muss. Das sich der damit verbundene Aufwand lohnt, zeigen Untersuchungen der Universitätsklinik Ulm. Ulmer Mediziner analysierten zum Beispiel die Wirksamkeit der sogenannten Höhlentherapie bei Asthma, die im Rahmen eines mehrwöchigen Kuraufenthalts angeboten wird und stellten fest, dass sich das Lungenvolumen der an Asthma leidenden Kinder in dieser Zeit um rund 8 Prozent erhöhte.

Neue Vorsorgeuntersuchungen für Kinder?

Die Bundesärztekammer (BÄK) fordert Veränderungen bei den Vorsorgeuntersuchungen für Kinder. Dabei sollte auch schon bei Kleinkindern stärker beachtet werden, ob sie zu Übergewicht neigen, oder andere physische und psychische Auffälligkeiten zeigen, deren Ursache in falscher Ernährung oder Bewegungsmangel liegt. Die Medizinerin Bärbel-Maria Kurth, vom Berliner Robert Koch-Institut, hat in einer umfangreichen Studie ermittelt, dass schon ab dem dritten Lebensjahr deutliche Anzeichen dafür erkennbar sind. Rund 15 Prozent aller Kinder und Jugendlichen sind bereits vor dem Erreichen der Volljährigkeit durch eine falsche Lebensweise geschädigt. Diesem Missstand könnte im Rahmen der insgesamt 11 während der Kindheit stattfindenden Vorsorgeuntersuchungen begegnet werden. Nach Meinung des BÄK-Vorstandsmitglied Rudolf Henke, sei es „höchste Zeit“, dass ein deutschlandweiter Bundesausschutz die Richtlinien für diese Vorsorgeuntersuchungen diesbezüglich anpasst. Übergewicht und Haltungsschäden zählen zu den größten Risikofaktoren für chronische Erkrankungen und Herz- Kreislaufbeschwerden.